Regeln
| Regeln - |
| § 8 Moderation und Eingriffsrechte |
| Die Moderation dient der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Betriebs. Eingriffe erfolgen nicht zur inhaltlichen Steuerung von Meinungen, sondern zur Durchsetzung dieses Regelwerks und zum Schutz der Gemeinschaftsstruktur. Betreiber und Moderatoren sind berechtigt, Inhalte zu prüfen, zu bearbeiten oder zu entfernen, sofern ein Regelverstoß vorliegt oder der Betrieb gefährdet ist. Entscheidungen sind verbindlich. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht. |
